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Demo & Beratung

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Vereinbaren Sie eine Demo oder richten Sie Ihr internes Meldeportal sofort ein. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

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Warum Hinweisgeber-24.de?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wir richten Ihr Hinweisgeberportal ein.

Wie läuft eine Meldung bei hinweisgeber-24 ab?

In drei Schritten: 1. Eingang über das verschlüsselte Online-Portal. 2. Rechtliche Vorprüfung in Zusammenarbeit mit einer auf Hinweisgeberschutz spezialisierten Wirtschaftskanzlei. 3. Sie erhalten einen strukturierten Bericht mit Handlungsempfehlung, inklusive lückenloser Dokumentation für Audits.

Können Mitarbeitende anonym melden?

Ja. Meldungen können vollständig anonym abgegeben werden. Wir speichern keine IP-Adressen oder identifizierenden Browser-Daten beim anonymen Meldekanal.

Gibt es eine anonyme Zwei-Wege-Kommunikation mit dem Hinweisgeber?

Bei vollständig anonymen Meldungen erfolgt die Bearbeitung einseitig. Eine direkte Rückfrage an Hinweisgebende ist technisch nicht möglich, um die Anonymität zu wahren. Die rechtliche Vorprüfung berücksichtigt dies bei der Bewertung. Optional kann ein Hinweisgeber freiwillig eine Rückkanal-Kennung hinterlassen.


Sie möchten eine Meldung abgeben?

Das Meldeportal Ihrer Organisation erreichen Sie über die individuelle Portal-Adresse (Subdomain), die Ihr Arbeitgeber bekannt gegeben hat, etwa im Intranet oder am Schwarzen Brett. Diese Seite hier ist der Vertriebskontakt und nimmt keine Meldungen entgegen.

12 Organisationen betreiben ihre interne Meldestelle bereits über Hinweisgeber-24.

DIN 37002- orientiert

Anonymer Meldekanal

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