Anonymität
Anonyme Meldung und geschützter Dialog
Meldungen können vollständig anonym über das verschlüsselte Portal eingehen. Bei vollständig anonymen Meldungen erfolgt die Bearbeitung einseitig - eine direkte Rückfrage an Hinweisgebende ist technisch nicht möglich, um die Anonymität zu wahren. Die rechtliche Vorprüfung durch unsere Partnerkanzlei berücksichtigt dies bei der Bewertung. Optional kann ein Hinweisgeber freiwillig eine Rückkanal-Kennung hinterlassen, um eine pseudonymisierte Kommunikation zu ermöglichen.
Rechtliche Prüfung
Anwaltliche Vorprüfung
Jede eingehende Meldung wird in Zusammenarbeit mit einer auf Hinweisgeberschutz spezialisierten Wirtschaftskanzlei rechtlich vorgeprüft. Die Partnerkanzlei ordnet Hinweise nach Relevanz ein, prüft auf Plausibilität und erstellt eine erste Risikoeinschätzung - bevor das Unternehmen tätig wird.
Die Vorprüfung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung - sie ist ein Strukturschritt im Compliance-Prozess. Die endgültige Bewertung und etwaige rechtliche Beratung erfolgt durch eine Anwaltskanzlei der Wahl des Unternehmens.
Standards
Höchste Standards für Ihre Daten

ISO-27001-orientierte Sicherheitsprozesse
Unsere Sicherheitsprozesse sind dokumentiert und orientieren sich an anerkannten Informationssicherheits-Standards. Eine formale ISO-27001-Zertifizierung kommunizieren wir nur mit sichtbarem Nachweis.
DSGVO-konform
Vollständige Konformität zur EU-Datenschutz-Grundverordnung. AVV und dokumentierte TOMs Bestandteil jedes Vertrages. Datenverarbeitung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Server in Deutschland
Alle Inhalte werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gehostet und verarbeitet. Volle Kontrolle über Speicherort und Verarbeitungspipeline.
Häufige Fragen zu Sicherheit und Datenschutz
Wo werden die Daten gehostet?
Alle Inhalte werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gehostet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der DSGVO und der branchenüblichen Sicherheitsstandards.
Werden Meldungsinhalte per E-Mail verschickt?
Nein. Meldungsinhalte werden im geschützten Bereich verarbeitet. Benachrichtigungen erfolgen ausschließlich systemseitig, ohne Meldungsinhalte zu transportieren.
Wer hat Zugriff auf eingegangene Meldungen?
Der Zugriff auf Meldungen ist auf einen namentlich festgelegten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Personenkreis beschränkt.
Wie lange werden Fälle gespeichert?
Fall-Akten werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss der Bearbeitung gelöscht (§ 11 HinSchG). Ausnahmen können übergeordnete Aufbewahrungsfristen sein.
